Überblick

Drei Wege zur geförderten Weiterbildung

Je nach Ihrer Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihre Weiterbildung bei KompetenzCampus finanzieren zu lassen. Die häufigste: der Bildungsgutschein.

💼 Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Für wen: Berufstätige Mitarbeiter:innen, deren Arbeitgeber in Weiterbildung investieren will

Förderung: 15–100% der Kurskosten + Lohnkostenzuschuss (je nach Unternehmensgröße)

Vergeben von: Agentur für Arbeit, Antrag durch Arbeitgeber

Ideal für: Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für Digitalisierung/KI qualifizieren wollen

📅 Bildungsurlaub

Für wen: Arbeitnehmer:innen mit Anspruch auf Bildungsurlaub (variiert nach Bundesland)

Förderung: Freistellung von der Arbeit bei voller Lohnfortzahlung (5–10 Tage/Jahr)

Hinweis: Kurskosten werden nicht übernommen, aber Sie haben bezahlte Freistellung

Status: Anerkennung in Vorbereitung — kontaktieren Sie uns für Details

Bildungsgutschein

So funktioniert der Bildungsgutschein — Schritt für Schritt

Der Weg zum Bildungsgutschein ist einfacher als Sie denken. In vier Schritten zur geförderten Weiterbildung:

1

Beratungsgespräch

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Sprechen Sie den Wunsch nach Weiterbildung an.

2

Kurs auswählen

Wählen Sie einen AZAV-zertifizierten Kurs bei einem zertifizierten Träger. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl und liefern alle nötigen Unterlagen.

3

Gutschein erhalten

Ihr:e Berater:in prüft den Antrag und stellt Ihnen den Bildungsgutschein aus. Dieser gilt als Zahlungszusage für den Kurs.

4

Kurs starten!

Lösen Sie den Bildungsgutschein bei uns ein und starten Sie Ihre Weiterbildung. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Grundsätzlich kann jede:r einen Bildungsgutschein beantragen, der/die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Arbeitslos gemeldet (ALG I oder ALG II / Bürgergeld)
  • Von Arbeitslosigkeit bedroht (z.B. befristeter Vertrag läuft aus, Kündigung angekündigt)
  • Ohne Berufsabschluss und möchte eine Qualifikation nachholen
  • Berufsrückkehrer:in (nach Elternzeit, Krankheit, Pflege)
  • Berufliche Neuorientierung nötig (z.B. Beruf wird durch Digitalisierung verdrängt)

Wichtig: Die Entscheidung über den Bildungsgutschein liegt bei Ihrem/Ihrer Berater:in. Es gibt keinen Rechtsanspruch, aber die Chancen stehen gut, wenn die Weiterbildung Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessert. Wir helfen Ihnen gerne bei der Argumentation.

Was wird genau übernommen?

Der Bildungsgutschein deckt in der Regel folgende Kosten:

  • Kursgebühren — zu 100%
  • Prüfungsgebühren — falls anfallend
  • Fahrtkosten — für Präsenzanteile
  • Kinderbetreuungskosten — auf Antrag
  • Lernmittel — Bücher, Materialien
  • Weiterhin ALG I/II — Ihr Leistungsbezug läuft weiter
Für Arbeitgeber

Qualifizierungschancengesetz — Ihre Mitarbeiter weiterbilden, der Staat zahlt mit

Seit 2019 können Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen vom Staat fördern lassen — unabhängig von Alter, Qualifikation oder Unternehmensgröße.

Förderquoten nach Unternehmensgröße

Unternehmensgröße Kurskosten Lohnkosten
Kleinstunternehmen (< 10 MA) 100% 75%
KMU (10–249 MA) 50% 50%
Mittelstand (250–2.499 MA) 25% 25%
Großunternehmen (≥ 2.500 MA) 15% 25%

Hinweis: Die Förderquoten können bei bestimmten Voraussetzungen (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) nochmals erhöht werden.

So funktioniert das QCG

  1. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in identifizieren gemeinsam den Weiterbildungsbedarf
  2. Arbeitgeber kontaktiert die Agentur für Arbeit (Arbeitgeberservice)
  3. Gemeinsame Auswahl eines AZAV-zertifizierten Kurses
  4. Antrag auf Förderung durch den Arbeitgeber
  5. Nach Bewilligung: Kurs starten, Kosten werden erstattet

Sie sind Arbeitgeber und interessiert? Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und unterstützen Sie beim gesamten Prozess.

Häufige Fragen

Fragen zur Förderung

Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten, ja! Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter übernimmt die kompletten Kurskosten. Sie zahlen keinen Cent. Zusätzlich können Fahrtkosten und Kinderbetreuung erstattet werden.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein — die Entscheidung liegt bei Ihrem/Ihrer Berater:in. Die Chancen stehen aber gut, wenn die Weiterbildung Ihre Jobchancen verbessert. Wir helfen Ihnen, den Antrag optimal vorzubereiten und die richtigen Argumente zu liefern.
In der Regel 2–4 Wochen nach dem Beratungsgespräch. Manchmal geht es schneller, manchmal dauert es etwas länger. Planen Sie am besten etwas Vorlaufzeit ein. Wir empfehlen, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir alle Unterlagen vorbereiten können.
Der Bildungsgutschein richtet sich primär an Arbeitssuchende und wird von der Person selbst beantragt. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) richtet sich an Berufstätige und wird vom Arbeitgeber beantragt. Beim QCG übernimmt der Staat einen Teil der Kurs- und Lohnkosten, während der Mitarbeiter weiterbeschäftigt bleibt.
Selbstverständlich! Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: Von der Vorbereitung auf das Beratungsgespräch über die Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Einlösung des Bildungsgutscheins. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — die Beratung ist kostenlos.

Unsicher, welche Förderung für Sie passt?

Wir beraten Sie kostenlos und finden gemeinsam den besten Weg zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung.

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